fernseher24 Fernseher & Technik

Pixelfehler bei LCD-Fernsehern: Typen und Prüfung

Ein auffälliger Punkt auf dem Fernseher ist nicht automatisch ein Pixelfehler oder ein Reklamationsgrund. Prüfen Sie, ob er auch im TV-Menü und bei verschiedenen Bildquellen zu sehen ist. Damit erkennen Sie, ob der Fehler vom Bildschirm, vom Eingang oder von der Bildquelle kommt.

Jeder Bildpunkt besteht aus roten, grünen und blauen Subpixeln. Das Fehlerbild hängt davon ab, ob ein ganzes Pixel oder nur ein Subpixel dauerhaft dunkel oder hell leuchtet.

Pixelfehlerarten erkennen

Fehlerart Typisches Bild Was dahintersteckt
Toter Pixel Dunkler Punkt auf hellem oder weißem Bild Der ganze Pixel oder alle drei Subpixel leuchten nicht.
Heller Pixel Weißer Punkt auf schwarzem Bild Alle drei Subpixel leuchten dauerhaft.
Steckengebliebener Pixel oder Subpixel Häufig ein roter, grüner oder blauer Punkt Ein Subpixel bleibt dauerhaft an oder wird fehlerhaft angesteuert.

Die Bezeichnungen werden nicht immer einheitlich verwendet. Ein dauerhaft weißer Punkt wird zum Beispiel teils als heller, teils als steckengebliebener Pixel beschrieben. Prüfen Sie deshalb vor allem, wie der Punkt aussieht und auf welchen Farbflächen er sichtbar bleibt.

Pixelfehler am Fernseher prüfen

Vergleichen Sie den Punkt auf einfarbigen Testbildern in Schwarz, Weiß, Rot, Grün und Blau. Ein dunkler Punkt fällt meist auf einer hellen Fläche auf, ein heller oder farbiger Punkt eher auf Schwarz. Notieren Sie, ob der Punkt bei jedem Bild an derselben Stelle erscheint.

Gehen Sie dabei in dieser Reihenfolge vor:

  1. Öffnen Sie das Menü des Fernsehers und prüfen Sie, ob der Punkt dort sichtbar ist. Vergleichen Sie anschließend eine andere Bildquelle oder einen anderen HDMI-Eingang.
  2. Zeigen Sie die fünf einfarbigen Testbilder möglichst bildschirmfüllend an. Bleibt der Punkt an derselben Stelle, spricht das eher für einen Fehler am Bildschirm.
  3. Schalten Sie den Fernseher aus. Entfernen Sie Staub und andere Verschmutzungen vorsichtig mit einem weichen, trockenen Mikrofasertuch. Drücken oder reiben Sie nicht auf dem Bildschirm.
  4. Starten Sie den Fernseher neu und prüfen Sie die Bilder erneut, wenn der Fehler zunächst nur bei einer Quelle auftritt.
  5. Fotografieren Sie den Punkt auf mehreren Farbflächen. Notieren Sie seine Position, Farbe und Anzahl sowie die Quellen, bei denen er sichtbar ist.

Ein Fehler, der nur in einer bestimmten App oder an einem Eingang auftritt, belegt keinen Fehler am Bildschirm. Bleibt er dagegen auch im TV-Menü und über mehrere Quellen hinweg an derselben Stelle, ist ein Fehler des Bildschirms wahrscheinlicher. Drücken oder massieren Sie den Punkt nicht: Dadurch lässt sich ein Pixelfehler nicht zuverlässig beheben, und Druck kann das Panel beschädigen.

Pixelklassen richtig einordnen

Die Norm DIN EN ISO 9241-307 teilt Fehler an elektronischen Bildschirmen in Typen und Klassen ein. Daraus folgt jedoch keine einheitliche Zahl an Pixelfehlern, die bei jedem LCD-Fernseher zulässig wäre. Entscheidend ist, ob der Hersteller die Norm für das konkrete Modell heranzieht und welche Bedingungen für dieses Gerät gelten.

Prüfen Sie deshalb die Garantie- und Produktbedingungen Ihres Fernsehers. Richtwerte für TFT-Monitore gelten nicht automatisch für Fernseher. Auch eine freiwillige Herstellergarantie beantwortet nicht abschließend, welche gesetzlichen Ansprüche Sie gegenüber dem Verkäufer haben.

Reklamation beim Verkäufer

Halten Sie Kaufbeleg, Modell- und Seriennummer sowie Ihre Fotos bereit. Beschreiben Sie knapp, wie viele Punkte Sie sehen, wo sie liegen und ob sie bei Testbildern, im Menü und mit mehreren Quellen auftreten. Eine schriftliche Reklamation hält fest, was Sie gemeldet haben und wie der Verkäufer geantwortet hat.

Richten Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche grundsätzlich an den Verkäufer. Die Herstellergarantie ist freiwillig und gilt nach eigenen Bedingungen. Fragen Sie bei einer Ablehnung nach der konkreten Pixelrichtlinie für Ihr Modell und lassen Sie sich erklären, auf welche Produkt- oder Garantiebedingung sich die Entscheidung stützt.

Beim Kauf durch Verbraucherinnen und Verbraucher bei einem Händler verjähren Mängelansprüche grundsätzlich nach zwei Jahren. Tritt ein Mangel innerhalb des ersten Jahres auf, gilt grundsätzlich die gesetzliche Vermutung, dass er bereits bei der Übergabe vorlag; Ausnahmen sind möglich. Bei einem Mangel kommt zunächst eine Nacherfüllung, also etwa Reparatur oder Ersatz, in Betracht. Weitere Rechte hängen von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem konkreten Fall ab.

Ein einzelner Pixelfehler bedeutet daher weder automatisch, dass der Verkäufer das Gerät austauschen muss, noch dass Sie den Fehler hinnehmen müssen. Entscheidend sind die Eigenschaften, die für das konkrete Gerät vereinbart und angegeben wurden, sowie die Umstände des Kaufs.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert